Die Deutsche Volkspolizei der ehemaligen DDR

Schon bald nach dem Ende des 2. Weltkriegs kam es auf Befehl der Besatzungsmacht in mehreren Städten der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) zur Aufstellung einer deutschen Polizei, die im November 1945  dann auch bewaffnet wurde. Mit der Gründung von Landesregierungen in der SBZ im Herbst 1946 erfolgte die Unterstellung der Polizeiorgane den jeweiligen Innenministerien der Länder.

Auf Befehl der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) entstand im November 1946 auch eine Deutsche Grenzpolizei, deren Aufgabe der Schutz der Grenzen der SBZ war. Auch sie unterstand den Innenministerien sowie der im Juli 1946 gegründeten Deutschen Verwaltung des Inneren (DVdI). 

Im Juli 1948 wurden die Landespolizeibehörden dann  der Deutschen Verwaltung des Inneren unterstellt, die damit die zentrale Polizeiverwaltung in der SBZ übernahm. Im Juli des folgenden Jahres erhielten die Organe der Polizei dann offiziell den Namen Volkspolizei. Diese gliederte sich in die Dienstzweige Schutzpolizei, Verkehrspolizei, Kriminalpolizei und Transportpolizei.

Mit der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und dem Inkrafttreten der Verfassung am 7. Oktober 1949 gingen die Aufgaben der Deutschen Verwaltung des Inneren dann auf das neue Ministerium des Inneren (MdI) über, das damit auch die Hauptverwaltung der Deutschen Volkspolizei übernahm. Anfang der 1950er Jahre wurden dann auch die Berufsfeuerwehren, Betriebsschutz und das Pass- und Meldewesen der Volkspolizei angegliedert. Nach sowjetischem Vorbild wurde 1952 das System der Abschnittsbevollmächtigten (ABV) eingeführt. Der ABV sollte das Bindeglied zwischen der Volkspolizei und dem Bürger darstellen.

Die im Juni 1952 gegründete Kasernierten Volkspolizei (KVP) unterstand anfangs ebenfalls dem Ministerium des Inneren. Im Januar 1956 entstand daraus dann die Nationale Volksarme (NVA) die dem neugegründeten Ministerium für nationale Verteidigung unterstellt wurde.

Eine wichtige und beachtenswerte Rolle spielte die Deutsche Volkspolizei bei der Katastrophenbekämpfung in der ehemaligen DDR. Erwähnt werden soll hier beispielhaft ihr Einsatz bei der Hochwasserkatastrophe im Oderbruch 1947. Leider muss aber auch ihre Beteiligung an der Niederschlagung des Aufstands vom 17. Juni 1953 und an der Organisation des Baus der Berliner Mauer am 13. August 1961 genannt werden.

Nach dem Bau der Berliner Mauer wurde dann am 15. September 1961 die bisherige Deutsche Grenzpolizei aus dem Verantwortungsbereich des Ministeriums des Inneren herausgelöst und dem Ministerium für nationale Verteidigung unterstellt. Damit wurden auch die Grenztruppen zu einem Bestandteil der Nationalen Volksarmee.

In den folgenden Jahren kam es zu weiteren Veränderungen im Aufbau der Volkspolizei. Mit dem Beitritt der fünf neuen Bundesländer zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 erfolgte dann eine vollständige Neuorganisation der Polizei in den Bundesländern.